• Unsere Regeln:


Die Bedeutung eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses im Hinblick auf die sich daraus abzuleitende Reproduktion und die Altersklassenstruktur des Bestandes ist beim Abschuss besonders zu berücksichtigen.


Mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.03.2026 haben die Mitglieder der Hegegemeinschaft Flenithigau darüber entschieden, die Freigabe für Spießer (im Bast) vom 01.04. bis 15.05. d.J. auszusetzen. Ziel ist die Förderung der Trophäenträger in der mittleren und oberen Altersklasse, da die Entwicklung sich erst im Verlaufe des Jahres deutlich abzeichnet.

"Die Jagd darf nicht nur darauf ausgerichtet sein, Bestände zahlenmäßig zu reduzieren. Insbesondere bei sozial geprägten Arten, sollte der Jäger in der Lage und willens sein, Bestände zu strukturieren


Wildmeister (DJV) Dirk Bacher


 "Lauscherhoch" als Abschusskriterium gilt nicht mehr.


Spießer mit dünnen Stangen (Rosenstock geringer 2cm Durchmesser) über "lauscherhoch" dürfen erlegt werden.

Gut entwickelte Schmaltiere bitte schonen. Hirsche, die einseitig oder beidseitig nur Stangen (rothirschähnlich) und keine Schaufeln ausgebildet haben,  sollen erlegt werden.

Die Schonung der Hirsche vom 3. - 7. Kopf gilt für diese Hirsche nicht.


Rotwild (und jetzt auch Muffelwild)

Nach der gesetzlichen Neuregelung im § 25 Absatz 1, Satz 4 im Niedersächsischen Jagdgesetz sind künftig je Jagdbezirk jährlich je Wildart zwei Stücke weibliches Wild oder männliche Kälber (Lämmer) ohne Abschussplan frei. Im begründeten Einzelfall kann die Freigabe von männlichen Stücken aus anderen Altersklassen beantragt werden.


Erlegt ein Revier der Hegegemeinschaft Flenithigau einen Damhirsch der Klasse I, so ist es ab Erlegungsdatum von der Freigabe auf Hirsche dieser Klasse für die Dauer von zwei Jagdjahren ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt in jedem Jagdjahr nur bis zum 30. November. Im Dezember und Januar sind die Hirsche der Klasse I für alle Reviere frei, ein Abschuss führt jedoch auch zur zweijährigen Sperre. Jeder innerhalb der Ausschlussjahre neu erlegte Hirsch der Klasse I führt zur Verlängerung des Ausschlusses um zwei Jagdjahre.