Abschuß Hochwild

Liebe Jägerinnen und Jäger in der Hegegemeinschaft Flenithigau,

 

die Damwildjagd 2023-2024 war mit  10 Stücken wieder erfolgreich, jedoch weniger als in den Vorjahren. Der Abschuß  ist seit 2018-19 in dieser Größenordnung stabil. Der Landkreis hat unseren 3-Jahresplan bis 2026 genehmigt mit 17 Stücken pro Jahr.

  • Unsere Regeln:

Bitte versuchen Sie, die Bejagung wie folgt durchzuführen:

Die Bejagung von Schmalspießern und Schmaltieren bedarf im Mai besonderer Sorgfalt. Gut entwickelte, starke Stücke bitte unbedingt schonen!
Körperlich stark entwickelte Spießer mit starken Rosenstöcken (ab 2cm Durchmesser), und evtl. "knollenartigen" Verdickungen bitte schonen.


 "Lauscherhoch" als Abschusskriterium gilt nicht mehr.


Spießer mit dünnen  Stangen (Rosenstock geringer 2cm Durchmesser) über "lauscherhoch" dürfen erlegt werden. Bei der Bejagung im Mai beachten Sie bitte, dass das Körpergewicht möglichst nur bis 30kg betragen soll.


Gut entwickelte Schmaltiere bitte schonen. Dies besonders bei der Jagd im Mai  beachten, da der Zuwachs erst in den kommenden Monaten erfolgt.

Hirsche, die einseitig oder beidseitig nur Stangen (rothirschähnlich) und keine Schaufeln ausgebildet haben,  sollen erlegt werden. Die Schonung der Hirsche vom 3. - 7. Kopf gilt für diese Hirsche nicht.


Rotwild (und jetzt auch Muffelwild)

Nach der gesetzlichen Neuregelung im § 25 Absatz 1, Satz 4 im Niedersächsischen Jagdgesetz sind künftig je Jagdbezirk jährlich je Wildart zwei Stücke weibliches Wild oder männliche Kälber (Lämmer) ohne Abschussplan frei. Im begründeten Einzelfall kann die Freigabe von männlichen Stücken aus anderen Altersklassen beantragt werden.


Erlegt ein Revier der Hegegemeinschaft Flenithigau einen Damhirsch der Klasse I, so ist es ab Erlegungsdatum von der Freigabe auf Hirsche dieser Klasse für die Dauer von zwei Jagdjahren ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt in jedem Jagdjahr nur bis zum 30. November. Im Dezember und Januar sind die Hirsche der Klasse I für alle Reviere frei, ein Abschuss führt jedoch auch zur zweijährigen Sperre. Jeder innerhalb der Ausschlussjahre neu erlegte Hirsch der Klasse I führt zur Verlängerung des Ausschlusses um zwei Jagdjahre.

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